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Eine musikalische Reise. Die ganze Welt von A–Z, durch ihre Hymnen betrachtet.
Zum besseren Verständnis der österreichischen Identität.
Ein patriotischer Beitrag zum Österreichjahr 2005.
Liebe Österreicherinnen und Österreicher!
Nationen und die auf ihnen errichteten Nationalstaaten sind eine historische Erfindung.
Eine Erfindung der bürgerlichen Klasse.
Eine Erfindung zur Durchsetzung ihrer politischen und ökonomischen Interessen.
Und das sind auch Sie, liebe Österreicher und Österreicherinnen:
Erfindungen zur Durchsetzung politischer und ökonomischer Interessen.
Lassen Sie dieses Gefühl zu.
Singen sie mit!
Ein Stück für eine Performerin, einen Chor, einen Wiener Elektronik-DJ und einen Poptheoretiker.
Präsentiert von Miki Malör in Zusammenarbeit mit der Theorieneigungsgruppe monochrom und dem Chor der Gegenstimmen. Regie Miguel Ángel Gaspar, musikalische Leitung Erke Duit.
Performance | Miki Malör |
Theorieneigungsgruppe | monochrom Johannes Grenzfurthner, Harald Homolka-List (Präsenz, Wording) |
Chor | Gegenstimmen Viktoria Anreiter, Manfred Benesch, Angelika Beranek, Andrea Birbaumer, Christian Cech, Irmi Egger, Tim Fischer-Antze, Hans Hornbostel, Martina Hübl, Martina Knopp, Eva Koch, Christian Kornherr, Elisabeth Köstler, Nikolaus Kurz, Elisabeth Löffler, Doris Lutz, Claudia Mitscha-Eibl, Guido Moczarski, Gerald Muther, Sylvia Öhlinger, Josefa Pichler, Wolfgang Radeczki, Christoph Reichel, Billy Reidl, Andreas Riedl, Alarich Riß, Christa Schmid, Elisabeth Schwaiger, Dani Siuka, Sibylle Starkbaum, Lydia Strobl, Gregor Weißenbacher |
Konzept | Miki Malör |
Regie | Miguel Ángel Gaspar |
Musikalische Leitung & Chorsätze | Erke Duit |
Assistenz | Gerda Schorsch |
Lichtdesign | Edgar Aichinger |
Licht, Ton | Andrea Korosec, Ewald Marischka |
PR | Michaela Benovic-Fellner |
Fotos | Johannes Kittel |
Netz, Recherche | Helmut Schütz |
Tonaufnahmen | Franz Zauner |
Dank an | Hagnot Elischka |
Subvention | Kulturabteilung der Stadt Wien MA 7 |
Zeit, Ort | 6. bis 17. September 2005 dietheater Künstlerhaus, Wien |
PR-Text Programmzettel Pressefotos Augustin September 2005 Falter 37/2005 Text monochrom
Die Herabwürdigung der Republik Österreich sowie seiner Symbole ist gemäß § 248 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Die österreichische Bundesfahne sowie die Bundeshymne sind im § 248 Abs. 2 StGB gesondert geschützt.
Strafbar ist eine Herabwürdigung jedoch nur unter der Voraussetzung, dass
Die Strafbarkeit der Herabwürdigung von Symbolen fremder Staaten ist in § 317 StGB geregelt. Zusätzlich zu den bereits oben genannten Merkmalen ist für die Strafbarkeit gemäß § 317 StGB zusätzlich erforderlich, dass das herabgewürdigte Symbol
Die in Artikel 17a Staatsgrundgesetz (StGG) festgehaltene Freiheit der Kunst stellt gegenüber den zuvor dargestellten Paragraphen einen Rechtfertigungsgrund dar, sodass in erster Linie Strafbarkeit gegeben sein muss um überhaupt zur Anwendung des Art. 17a StGG zu gelangen.
Zusammenfassend kann sohin gesagt werden, dass die Strafbarkeit gemäß § 317 StGB von vornherein ausgeschlossen ist, solange sich das herabgewürdigte Symbol in Privatbesitz befindet und die Tathandlung nicht bei einer protokollarischen Feierlichkeit gesetzt wird. Bezüglich der Herabwürdigung von Symbolen der Republik Österreich wird zwar die für die Strafbarkeit notwendige breite Öffentlichkeit gegeben sein, jedoch wird es wohl an der zusätzlich notwendigen Gehässigkeit mangeln. Selbst im – unwahrscheinlichen – Fall, dass die Strafbarkeit gemäß § 248 StGB gegeben sein sollte, stellt Art. 17a StGG einen Rechtfertigungsgrund dar. Dazu reicht die Darstellung aus, dass die strafbare Handlung in erster Linie als Werk der Kunst und nicht als Instrument der politischen Agitation begangen wurde.
Videoaufzeichung gesamte Vorstellung (1h:50min)
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